Ort der Ruhe und Geborgenheit
Der Friedhof liegt am Ortsausgang von Niendorf/Ostsee an der Hävener Allee in Richtung Warnsdorf.
Er ist in Trägerschaft der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Niendorf/Ostsee.
Unabhängig von der Religionszugehörigkeit oder dem Wohnort, kann hier jede(r) Verstobene beerdigt werden.
Der Friedhof ist ein Ort, an dem man Ruhe, Geborgenheit und Trost finden kann.
Er ist mit seinen Gräbern ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen.
Viele Teile des Friedhofs haben durch die hohen Bäume den Charakter eines Parks. Bänke laden zum Verweilen und Erinnern ein.
Auf dem Friedhofsgelände befinden sich Mahnmale für die im ersten und zweiten Weltkrieg gefallenen Soldaten und für die Toten der Cap Arcona Tragödie in der Neustädter Bucht.
Die Friedhofssatzung sorgt dafür, dass die gesetzlich geschützte Totenruhe gewährleistet wird. Sie beinhaltet neben Regelungen zu Friedhofsgebühren auch Vorschriften zu den Grabgrößen, Ruhezeiten und Grabgestaltungen.
friedhofssatzung-niendorf-18.11.2021--1705157232.pdf (PDF | 0.3 MB)
Arten von Grabstätten
Die deutschen Friedhofssatzungen unterscheiden nach:
Anzahl der Grabstellen (Einzel- oder Familiengrabstätten)
Art der Bestattungsform (Erd- oder Urnengrabstätten)
Art des Bestattungszieles (Wahl-, Reihengräber oder anonyme Grabstätten).
Nutzungsrecht
Das Nutzungsrecht beträgt bei
Urnenbestattungen 20 Jahre
Sargbestattungen 25 Jahre.
Wahlgrabstätte
Bei einer Wahlgrabstätte besteht die Möglichkeit, die Lage auf dem Friedhof und die Breite der Grabstelle, je nach der Zahl der geplanten Grabplätze, zu bestimmen.
Die Grabstätte kann sowohl mit Sarg- als auch mit Urnenbestattung belegt werden.
Die Pflege der Grabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes und eine Wiederbelegung ist möglich.
Reihengrabstätte
Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben.
Die Grabstätte ist für eine Sarg- oder Urnenbestattung vorgesehen.
Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Rasengrabstätte
Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben und befindet sich auf einer Rasenfläche.
Die Grabstätte ist für eine Sarg- oder Urnenbestattung vorgesehen.
Eine Bepflanzung ist nicht zugelassen. Auf der Grabfläche ist eine Blumenablage gestattet und das Aufstellen einer Grabplatte in der maximalen Größe von 40 x 40 cm möglich.
Die Rasenpflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Anonyme Grabstätte
Die anonyme Grabstätte dient zur Beisetzung von Urnen im Rahmen einer anonymen Feuerbestattung.
Eine Begleitung der Beisetzung ist nicht möglich.
Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen
Es besteht die Wahl zwischen den Grabfeldern "Unter Segeln" und "Am Strand" sowie der Baumgrabanlage "Unter dem Ahornbaum."
Bei dem Gemeinschaftsgrabfeld "Unter Segeln" besteht die Möglichkeit der Beisetzung einer Urne und der Namensnennung auf einer Stele. Die Ablage von Schnittblumen ist gestattet.
Das Herzstück des Gemeinschaftsgrabfeldes "Unter dem Ahornbaum" ist ein Bergahorn. Um den Baum herum ist Platz für insgesamt 16 Urnengrabbreiten. Jede Grabbreite kann maximal zwei Urnen aufnehmen. Auf Wunsch kann ein naturnaher, liegender Kissenstein in der maximalen Größe von 40 x 40 cm gesetzt werden. Die Ablage von Schnittblumen ist an einer dafür vorgesehenen Stelle gestattet.
Auf dem Gemeinschaftsgrabfeld "Am Strand" besteht die Möglichkeit der namenlosen Beisetzung einer Urne. Die Ablage eines Liegesteines sowie die Begleitung der Beisetzung ist gestattet.
Ein Leuchtturm bildet den Mittelpunkt der Urnengemeinschafts-Grabanlage "Am Leutturm", gleich links neben dem Haupteingang an der Hävener Allee. Auf der Grabanlage besteht Platz für 22 Urnen, geeignet für Einzelpersonen oder auch als Doppelurnenplatz. Es gibt die Möglichkeit, eine gravierte Grabplatte zu legen.
Die Bepflanzung und dauerha fte Pflege der Gemeinschaftsgrabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
flyer_grabarten.pdf (PDF | 6.95 MB)
Grabpflege
Wir helfen ihnen gerne bei der Pflege ihrer Grabstelle. Unser Mitarbeiter, Klaus-Dieter Pfeffer, gibt gerne dazu Auskunft. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich für die Grabpflege ein Angebot durch die Friedhofsverwaltung Strand erstellen zu lassen.
Gebühren
Die für eine Bestattung auf dem Friedhof entstehenden Kosten können der Friedhofsgebührensatzung entnommen werden.
friedhofsgebuhrensatzung-niendorf-18.11.2021.pdf (PDF | 0.08 MB)
Umweltschutz durch Abfallvermeidung
Der überwiegende Teil des Grabschmuckes besteht aus pflanzlichen Materialien und kann später kompostiert werden. Erschwert wird die Entsorgung, wenn der Schmuck unverrottbare Kunststoffteile enthält. Inzwischen gibt es dafür in der Trauerfloristik kompostierbare Ersatzmaterialien. Bitte bei Ihrer Kaufentscheidung beachten.
Bei der Beschaffung der Grabbepflanzung fällt eine ganze Menge Verpackungsmüll an, wie zum Beispiel Pflanztöpfe, Topfpaletten, Kunststoffsäcke für Blumenerde. Auch dieser Teil gehört zu den unverrottbaren Kunststoffen. Und wenn schon nicht vermeidbar, dann sollte noch brauchbares Material wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden.
Besonders an kirchlichen Gedenktagen wie Allerheiligen und Totensonntag werden viele Gräber mit Grablichtern geschmückt. Diese bestehen zumeist aus einer Kunststoffhülle und sind häufig nur einmal einsetzbar. Zunehmend werden die Lichter batteriebetrieben, d.h. eine spätere Entsorgung muß über die Fraktion "Elektroschrott" gesondert erfolgen.
Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht! Wenn Sie diesem Grundsatz etwas mehr Bedeutung schenken, kann eine Menge Müll auf dem Friedhof vermieden und so die Entsorgungskosten, die übrigens aus den Friedhofsgebühren finanziert werden müssen, erheblich reduziert werden. Vielen Dank!
Kirchliche Friedhöfe in Ostholstein
Auf der Internetseite des Kirchenkreises Ostholstein werden ebenfalls viele Fragen zum Thema "Friedhöfe und Bestattung" beantwortet.
Kontakt
Friedhofsverwaltung Strand
Heike Henningsen und Claudia Kunert
Telefon: 04503 700613 und 04503 75786
Mail: friedhofsverwaltung-strand@kk-oh.de
Erreichbar:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kirchenbüro Niendorf/Ostsee
Heike Henningsen
Telefon: 04503 2675
FAX: 04503 87509
Mail: kg-niendorf@kk-oh.de
Erreichbar:
Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Friedhof Niendorf/Ostsee
Klaus-Dieter Pfeffer
Telefon: 04503 787515 und 0176 63279492
Erreichbar:
Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr